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Es handelt sich
nicht um einen Abdruck der amtlichen Fassung, sondern um eine in die EDV eingelesene
und neu formatierte Fassung!

Anlage zum RdErl
d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft v.
3.1.1995 IV B6
031002 0201
(MBL.NW.1995 S. 250)

Durchzuführende Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen
:

1. Kanäle
(einschl. der Anbindungen der Anschlussleitungen)
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Ablagerungen mit einer Höhe von mehr als 15% der Profilhöhe
(geschätzt) |
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bis DN 1000 |
Reinigung |
3 Monate |
größer DN 1000 |
Reinigung |
6 Monate |
Beeinträchtigung des baulichen oder betrieblichen Zustandes
einer Haltung |
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- bei Beeinträchtigung der Standsicherheit
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Sanierung |
unverzüglich |
- bei Beeinträchtigung der Funktion einer Haltung |
Sanierung |
innerhalb von 5 – 10 Jahren (abhängig vom Umfang der Beeinträchtigung) |
- bei Exfiltration
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Sanierung |
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Rattenbefall |
Bekämpfung |
nach Rattenbekämpfungsplan
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2.
Schachtbauwerke
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Schäden an Kanaldeckeln,
Schmutzfängern, Steigeisen
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Auswechselung, Instandsetzung
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unverzüglich |
Undichtigkeiten am
Schachtkörper
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Abdichtung
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wie Kanäle |
schadhafter Allgemeinzustand
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Instandsetzung |
unverzüglich |

3. Düker
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Ablagerungen mit Rückstau
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Räumung
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unverzüglich |
Funktionsstörungen der
Einrichtungen
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Beseitigung
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unverzüglich |
sichtbare Schäden im
Material, Undichtigkeiten
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Instandsetzung |
wie Kanäle |

4.
Abwasser- und Hochwasserpumpwerke
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Fehler in der Funktion
der Pumpen, der Pumpensteuerung, der Signal- und Alarmeinrichtungen, der Fernüberwachung
und Fernwirksysteme
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Instandsetzung
Austausch
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umgehend |

5. Druckleitungen
ohne Drucknetz
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
sichtbare Schäden ,
z.B. durch Korrosion
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Instandsetzung,
Erneuerung
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Einzelfallentscheidung
nach Bedeutung des Schadens |
schadhafte Armaturen
für die Entlüftung, Entleerung, Druckstoßsicherung, Kontrolleinrichtungen |
Instandsetzung, Austausch |
unverzüglich |

6. Druck- und Vakuumentwässerungsnetze
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Mängel-
und Schadensbehebung entsprechend den Angaben des Herstellers
|

7.
Regenüberläufe
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Fehler in
der Mengenregelung |
Neueinstellung,
Instandsetzung |
unverzüglich |
Verstopfung
der Drossel |
Reinigung
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unverzüglich |
Messeinrichtung
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Neueinstellung |
unverzüglich |

8.
Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Ablagerungen in einzelnen Teilbereichen von mehr als 20cm
Höhe (geschätzt) |
Räumung |
innerhalb von 1 Woche bei Trockenwetter |
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Neueinstellung, Wartung, Instandsetzung |
unverzüglich |
Fehler in der Funktion der maschinellen Anlage |
Instandsetzung, Austausch |
unverzüglich |
Fehler in der Funktion von mechanischen Einrichtungen wie
Armaturen, Reinigungseinrichtungen etc
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Neueinstellung, Wartung, Instandsetzung
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unverzüglich |
fehlerhafte Messeinrichtung |
Kalibrierung, Neueinstellung |
innerhalb von 1 Monat |
Abweichungen der Drosselwassermengen um mehr als 20% vom Sollwert |
Sanierung der Drosseleinrichtung |
innerhalb eines Jahres |
sichtbare Schäden im Material
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Instandsetzung |
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9. Einleitungsbauwerke
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Sichtbare Schäden
im Material
|
Instandsetzung |
innerhalb von 5 Jahren |
Ablagerungen mit einer
Höhe von mehr als 15% der Querschnittshöhe (geschätzt) |
Räumung |
innerhalb von drei
Monaten |

10. Hochwasserverschlüsse
Ergebnis der Prüfung nach
§ 2 SüwV- Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Fehler in der Funktion der Verschlußorgane
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Instandsetzung |
unverzüglich |

11. Abscheideanlagen
Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwV-
Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
entleerungsbedürftiger
Füllstand
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Entleerung |
unverzüglich |
schadhafter
Allgemeinzustand |
Instandsetzung, Austausch |
unverzüglich |

12.
Notstromaggregate
Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwV-
Kan |
Maßnahme |
Durchführung |
Fehler in der Funktion
|
Instandsetzung
Austausch |
unverzüglich |

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