Anlage
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Es handelt sich nicht um einen Abdruck der amtlichen Fassung, sondern um eine in die EDV eingelesene und neu formatierte Fassung!

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Anlage zum RdErl

d. Ministeriums für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft v.

3.1.1995 IV B6  031002 0201

(MBL.NW.1995 S. 250)

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Durchzuführende Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen :

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1. Kanäle (einschl. der Anbindungen der Anschlussleitungen)

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Ablagerungen mit einer Höhe von mehr als 15% der Profilhöhe (geschätzt)    
bis DN 1000 Reinigung 3 Monate
größer DN 1000 Reinigung 6 Monate
Beeinträchtigung des baulichen oder betrieblichen Zustandes einer Haltung    
- bei Beeinträchtigung der Standsicherheit Sanierung unverzüglich
- bei Beeinträchtigung der Funktion einer Haltung Sanierung innerhalb von 5 – 10 Jahren (abhängig vom Umfang der Beeinträchtigung)
- bei Exfiltration Sanierung

unverzüglich bis innerhalb von 10 Jahren (abhängig von Abwasserbeschaffenheit und wasserwirtschaftlichen Verhältnissen)

Rattenbefall Bekämpfung nach Rattenbekämpfungsplan

 

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2. Schachtbauwerke

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Schäden an Kanaldeckeln, Schmutzfängern, Steigeisen Auswechselung, Instandsetzung unverzüglich
Undichtigkeiten am Schachtkörper Abdichtung wie Kanäle
schadhafter Allgemeinzustand Instandsetzung unverzüglich

 

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3. Düker

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Ablagerungen mit Rückstau Räumung unverzüglich
Funktionsstörungen der Einrichtungen Beseitigung unverzüglich
sichtbare Schäden im Material, Undichtigkeiten Instandsetzung wie Kanäle

 

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4. Abwasser- und Hochwasserpumpwerke

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Fehler in der Funktion der Pumpen, der Pumpensteuerung, der Signal- und Alarmeinrichtungen, der Fernüberwachung und Fernwirksysteme Instandsetzung

Austausch

umgehend

 

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5. Druckleitungen ohne Drucknetz

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
sichtbare Schäden , z.B. durch Korrosion Instandsetzung, Erneuerung Einzelfallentscheidung nach Bedeutung des Schadens
schadhafte Armaturen für die Entlüftung, Entleerung, Druckstoßsicherung, Kontrolleinrichtungen Instandsetzung, Austausch unverzüglich

 

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6. Druck- und Vakuumentwässerungsnetze

Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwV- Kan
Mängel- und Schadensbehebung entsprechend den Angaben des Herstellers

 

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7. Regenüberläufe

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Fehler in der Mengenregelung Neueinstellung, Instandsetzung unverzüglich
Verstopfung der Drossel Reinigung unverzüglich
Messeinrichtung Neueinstellung unverzüglich

 

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8. Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Ablagerungen in einzelnen Teilbereichen von mehr als 20cm Höhe (geschätzt) Räumung innerhalb von 1 Woche bei Trockenwetter

Fehler in der Drossel-/ Mengenregulierung

Neueinstellung, Wartung, Instandsetzung unverzüglich
Fehler in der Funktion der maschinellen Anlage Instandsetzung, Austausch unverzüglich
Fehler in der Funktion von mechanischen Einrichtungen wie Armaturen, Reinigungseinrichtungen etc Neueinstellung, Wartung, Instandsetzung unverzüglich
fehlerhafte Messeinrichtung Kalibrierung, Neueinstellung innerhalb von 1 Monat
Abweichungen der Drosselwassermengen um mehr als 20% vom Sollwert Sanierung der Drosseleinrichtung innerhalb eines Jahres
sichtbare Schäden im Material Instandsetzung

wie Kanäle

 

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9. Einleitungsbauwerke

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Sichtbare Schäden im Material Instandsetzung innerhalb von 5 Jahren
Ablagerungen mit einer Höhe von mehr als 15% der Quer­schnittshöhe (geschätzt) Räumung innerhalb von drei Monaten

 

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10. Hochwasserverschlüsse

Ergebnis der Prüfung nach        § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Fehler in der Funktion der Verschlußorgane Instandsetzung unverzüglich

 

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11. Abscheideanlagen

Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
entleerungsbedürftiger Füllstand Entleerung unverzüglich
schadhafter Allgemeinzustand Instandsetzung, Austausch unverzüglich

 

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12. Notstromaggregate

Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwV- Kan Maßnahme Durchführung
Fehler in der Funktion Instandsetzung Austausch unverzüglich

 

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