AllgemeinesIn NRW sind die Betreiber von Kanalisationsnetzen verpflichtet, den Kanalbetrieb an die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Kanal anzupassen. Bei vielen unserer Kunden haben wir ein entsprechendes Gesamtkonzept zur Durchführung und vor allem auch zur Dokumentation der einzelnen Betriebsabläufe entwickelt. Diese Konzepte werden seit 1996 konsequent angewandt. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Konzepte, die unter ingenieurmäßiger Betrachtung neben der rein rechtlichen Sichtweise in besonderem Maße auf die individuellen örtlichen Gegebenheiten eingehen und entsprechend §6 SüwV-Kan durch die Genehmigungsbehörden nachweislich anerkannt wurden. Da die Zusammenhänge im Bereich des Kanalbetriebes in Bezug auf die gesetzlichen Forderungen sehr komplex sind und die Randbedingungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, können wir hier nur eine kleine Übersicht geben. Die Konzepte können auch an Verordnungen anderer Bundesländer (zB. EKVO-Hessen) angepasst werden. Im wesentlichen gliedern sich unsere Konzepte wie folgt auf Konzeptstruktur
Sollten auch Sie ein solches Konzept erstellen wollen, oder wenn Sie noch weitere Fragen haben, so schicken Sie uns bitte eine Nachricht. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. |
D&T Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Straße
3, 37671 Höxter
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