SüwV Kan NW

SüwV Kan NW RdErl-MURL1995 Sonst. Recht

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Allgemeines

In NRW sind die Betreiber von Kanalisationsnetzen verpflichtet, den Kanalbetrieb an die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Kanal anzupassen.

Bei vielen unserer Kunden haben wir ein entsprechendes Gesamtkonzept zur Durchführung und vor allem auch zur Dokumentation der einzelnen Betriebsabläufe entwickelt. Diese Konzepte werden seit 1996 konsequent angewandt.

Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Konzepte, die unter ingenieurmäßiger Betrachtung neben der rein rechtlichen Sichtweise in besonderem Maße auf die individuellen örtlichen Gegebenheiten eingehen und entsprechend §6 SüwV-Kan durch die Genehmigungsbehörden nachweislich anerkannt wurden.

Da die Zusammenhänge im Bereich des Kanalbetriebes in Bezug auf die gesetzlichen Forderungen sehr komplex sind und die Randbedingungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, können wir hier nur eine kleine Übersicht geben. Die Konzepte können auch an Verordnungen anderer Bundesländer (zB. EKVO-Hessen) angepasst werden.  

Im wesentlichen gliedern sich unsere Konzepte wie folgt auf

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Konzeptstruktur

bulletBestandsaufnahme der Netze einschließlich aller Sonderbauwerke
bulletErstellung einer Datenbank
bulletEntwicklung von Einsatzplänen, die neben der Reinigung und Inspektion auch auf die örtlichen Gegebenheiten sowie die Schadensbehebung eingehen 
bulletVerknüpfung der Einsatzpläne mit dem ABEKO
bulletErstellung von Betriebsanweisungen
bulletErstellung von Wartungsanweisungen
bulletErstellung von Überwachungsberichten
bulletErstellung entsprechender Kartenwerke für den laufenden Kanalbetrieb
bulletuvm.

 

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Sollten auch Sie ein solches Konzept erstellen wollen, oder wenn Sie noch weitere Fragen haben, so schicken Sie uns bitte eine Nachricht. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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